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Autor Thema: Rechtlich erlaubt?  (Gelesen 1173 mal)

Offline endeffect

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Rechtlich erlaubt?
« am: Dezember 05, 2008, 15:32:38 »
Hallo hätte ne kurze frage zu Copy Right etc.. ist es erlaubt aus spielen Grafiken zu nuten? zb aus Final Fantasy die Monster Grafiken? ich mein bei Videos auf Youtube werden ja auch dauernd Grafiken von allen möglichen games benutzt?



greetz end

Re: Rechtlich erlaubt?

Offline CaK

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Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #1 am: Dezember 05, 2008, 16:46:58 »
Erlaubt ist es nicht, stört aber niemanden (solange es keine Musik ist), wenn du dein Spiel nicht verkaufen willst.



Re: Rechtlich erlaubt?

Offline Kyoshiro

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Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #2 am: Dezember 05, 2008, 17:20:43 »
Es gibt genug Leute, die auch die Musik nutzen, jedes dritte Spiel hat doch Teile des FF-Soundtracks als Musik (wa smich persönlich nervt, weil es langweilig ist).
Ansonsten nutzen viele solche Grafiken, rein theoretisch darfst du es nicht, aber da hält sich echt keiner dran. Verkaufen kannst du die RPG Maker-Spiele eh nicht, da ist keiner bereit Geld für zu zahlen, kannst es ja versuchen, aber dann müsstest du sämtliche Grafiken, Sounds und so alleine machen, das ist viel Arbeit und lohnt sich dennoch nicht.

Kyoshiro

Re: Rechtlich erlaubt?

Offline Rosa Canina

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Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #3 am: Dezember 05, 2008, 17:37:46 »
Erlaubt ist nichts.


Da aber RPGMakerSpiele nicht verkauft werden kann dir nicht wirklich was passieren - mir ist KEIN Fall bekannt, in dem jemand verklagt wurde, weil er Grafiken aus SNES-Spielen verwendete - Nintendo hat da wirklich anderes zu tun.

Bei der Musik ist das so eine Sache, vor allem weil die neuen Maker MP3 erlauben denken viele, sie könnten ihre Games nun mit ihrer Lieblings-Mucke hinterlegen...
Das geht aber nicht, die meisten Seiten nehmen solche Spiele nichtmal an, egal wie gut sie sind. Bekannte Musik darf nicht verwendet werden. Anders sieht es bei Midis aus - nachkomponierte Melodien bekannter Spiele/Songs/etc. Allerdings klingen diese nicht so toll wie eine MP3 (bis hin zu schrecklich, je nach Soundkarte). Midis haben allerdings auch den Vorteil sehr klein zu sein - sie verringern ein Spiel von der Größe meist um bis zu 2/3.

Es gibt Lieder, die frei zur Verwendung sind (Google).


Thema Youtube:
Das meiste dort ist illegal, Ärger kriegen wenige.

Re: Rechtlich erlaubt?

Offline endeffect

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Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #4 am: Dezember 06, 2008, 01:59:36 »
Gut Gut dann kann ich ja weiter machen ^^ danke für die antworten


greetz endeffect

Re: Rechtlich erlaubt?

Offline Futura

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  • Kennst du die Mär von verlorenen Sohn?
Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #5 am: Dezember 12, 2008, 15:16:44 »
Wie siehts mit Namen aus? (bsp. Ollowain)
Kennst du die Mär vom verlorenen Sohn?
Der wurd' nach der Irrfahrt gefeiert, obschon
er vielmals gesündigt, gleich mir, unerkannt.
Doch mir wartet niemand zu Reichen die Hand.

Von allem entzweit, vom Warten befreit
ziehe wir hin, mein Pfad führt mich fort...
Spürst du den Wind, der das tote Laub jagt?
Durch krages Geäst, und wie er uns sagt
was wir einst versäumten.... nein, frage mich nicht. Ist bitte genug, auch wenn nur der Wind spricht.

Zu spät, zu spät, zu weit, zu weit
sind Wege und Zeit, dreh' dich nicht um.
Geträumt, versäumt, beschworen, verloren
zu früh tot geboren umkreisen wir und.

Re: Rechtlich erlaubt?

Offline Rosa Canina

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  • Mystic Eyes of Death Perception
Re: Rechtlich erlaubt?
« Antwort #6 am: Dezember 12, 2008, 15:22:03 »
Zitat
Wie siehts mit Namen aus? (bsp. Ollowain)
Also Namen wie "Prince of Persia", "Oblivion" etc sind natürlich geschützt - was die Leute nicht daran hindert deren Namen für Fangames zu nehmen.
Die Chance verklagt zu werden ist praktisch 0.

Namen von Personen... nunja, die meisten Namen gibts wirklich, daher gibts kein "Urherberrecht" darauf.
Wer seinen Charakter aber Cloud nennt riskiert nunmal, dass die Spieler damit den richtigen Cloud in Verbindung bringen und bei Abweichungen des Charakters enttäuscht sind.

 


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